SANIUS UG (haftungsbeschränkt)

Gericht
Chemnitz
Aktenzeichen
318 IN 505/25
Eröffnungsdatum
18.06.2025
Handelsregister
Chemnitz, HRB 33238

Eröffnungen veröffentlicht am 17.06.2025

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 318 IN 505/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SANIUS UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33238 vertreten durch die Geschäftsführerin Marie-Luise Gebühr-Hartig

ergeht am 16.06.2025 nachfolgende Entscheidung:

  1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Apotheker- und Ärztelogistik, gewerbliche Personenbeförderung; Kranken- und Behindertentransporte; Laborkurierlogistik) wird am 16.06.2025 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

  2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig Promenadenstraße 3 09111 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 382370 Telefax: 0371 3823710 Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de

bestellt.

  1. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

  2. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 16.06.2025 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

  1. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

  1. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 16.09.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Eröffnungen veröffentlicht am 18.06.2025

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 318 IN 505/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SANIUS UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33238 vertreten durch die Geschäftsführerin Marie-Luise Gebühr-Hartig

ergeht am 17.06.2025 nachfolgende Entscheidung:

Der Eröffnungbeschluss des Amtsgerichts -Insolvenzgerichts- Chemnitz vom 16.06.2025 wird wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die unter Ziffer 4 genannte Anmeldefrist nicht der 16.06.2025, sondern der 05.08.2025 lautet.