NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH
- Gericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 443/25
- Eröffnungsdatum
- 15.07.2025
- Handelsregister
- Frankfurt am Main, HRB 127850
Entscheidungen im Verfahren veröffentlicht am 07.10.2025
8 IN 443/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Offenbach am Main, 07.10.2025
Entscheidungen im Verfahren veröffentlicht am 09.01.2026
8 IN 443/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 04.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.01.2026
Entscheidungen im Verfahren veröffentlicht am 13.11.2025
8 IN 443/25 In dem Insolvenzverfahren NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO bestimmt auf 07.01.2026 um 10 Uhr, Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, Saal 18-166 (Neubau)
Tagesordnung: Dem Insolvenzverwalter soll die Genehmigung zum Kaufvertrag vom 7. November 2025 mit Frau Lisa Posenauer zum Verkauf der beweglichen Anlage und des Umlaufvermögens sowie der immateriellen Vermögenswerte der Schuldnerin erteilt werden. Der Kaufvertrag liegt vor.
Hinweis: Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Offenbach am Main, 13.11.2025
Eröffnungen veröffentlicht am 15.07.2025
Amtsgericht Offenbach am Main 15.07.2025
- Insolvenzgericht - 8 IN 443/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertreten durch: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright LLP, Taunustor (TaunusTurm) 1, 60310 Frankfurt am Main,
wird heute um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69/50986-0, Fax: +49 (0) 69/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Entscheidungen im Verfahren veröffentlicht am 15.07.2025
Geschäftsnummer: 8 IN 443/25
Am 15.07.2025 um 08:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69/50986-0, Fax: +49 (0) 69/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 03.09.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 03.09.2025.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
- oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 22.09.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis: Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.07.2025
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 27.05.2025
Az.: 8 IN 443/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69/50986-0, Fax: +49 (0) 69/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren veröffentlicht am 29.01.2026
8 IN 443/25 In dem Insolvenzverfahren NEUE FRANKFURTER Gestaltung & Vertrieb GmbH, Gabelsberger Straße 48, 63069 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127850), vertr. d.: Joseph Schreiter, Gabelsbergerstraße 48, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Diese wird abgehalten vor dem Amtsgericht Offenbach am Main -Insolvenzgericht-, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach am Main.
Tagesordnung:
Zustimmung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren dahingehend, sämtliche Ansprüche der Schuldnerin gegen Herrn Johannes Schreiter an den Geschäftsführer der Schuldnerin Zug um Zug gegen Zahlung von wenigstens 1.500 € abzutreten und zu verkaufen (§ 160 InsO).
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge, Zustimmungserklärungen bzw. Eingaben zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt schriftlich bis spätestens zum 16.03.2026 (= Stichtag, der der Gläubigerversammlung entspricht) beim Insolvenzgericht einzureichen.
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge, Zustimmungserklärungen bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der besonderen Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der besonderen Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Hinweis: Gemäß § 160 Abs. 1 S. 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Dies ist vorliegend dann der Fall, wenn bis zu dem oben genannten Datum keine Schriftsätze von Gläubigern zu dem oben bezeichneten Tagesordnungspunkt eingehen.
Offenbach am Main, 28.01.2026