Z CP Montageservice GmbH
- Gericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 398/24
- Eröffnungsdatum
- 19.03.2026
- Handelsregister
- Offenbach am Main, HRB 54381
Eröffnungen veröffentlicht am 19.03.2026
8 IN 398/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Z CP Montageservice GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 20, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 54381), vertreten durch: Serhii Zamrii, Bgm-Schrodt-Str. 40, 64832 Babenhausen, (Geschäftsführer),
wird heute, am 19.03.2026 um 14:06 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 8 IN 484/24, 8 IN 501/24 und 8 IN 647/24 verbunden. Das Verfahren 8 IN 398/24 führt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund der Angaben der Schuldnerin.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.03.2026
Abweisungen mangels Masse veröffentlicht am 19.03.2026
8 IN 398/24
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Z CP Montageservice GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 20, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 54381), vertreten durch: Serhii Zamrii, Bgm-Schrodt-Str. 40, 64832 Babenhausen, (Geschäftsführer),
wird der Beschwerde der Antragsgegnerin vom 11.02.2026 abgeholfen und der Beschluss vom 13.11.2025 aufgehogeben.
Begründung:
Die Antragsgegnerin hat mittlerweile einen Massekostenvorschuss zur Verfahrenseröffnung gezahlt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.03.2026
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 22.10.2024
8 IN 398/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Z CP Montageservice GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 20, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 54381), vertr. d.: Serhii Zamrii, (Geschäftsführer), ist am 22.10.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 22.10.2024
Abweisungen mangels Masse veröffentlicht am 28.01.2026
8 IN 398/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Z CP Montageservice GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 20, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 54381), vertr. d.: Serhii Zamrii, Bgm-Schrodt-Str. 40, 64832 Babenhausen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.11.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Offenbach am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach am Main an. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.11.2025