Wohn- und Geschäftshaus Tuttlingen GmbH & Co. KG

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 564/24
Eröffnungsdatum
15.08.2025
Handelsregister
Offenbach am Main, HRA 42574

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 14.11.2024

Az.: 8 IN 564/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wohn- und Geschäftshaus Tuttlingen GmbH & Co. KG, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42574), vertr. d.: Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1. Mohamed Younis, Anermonenweg 13, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 2. Jürgen Dräger, Rostocker Straße 24, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 14.11.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 14.11.2024

Eröffnungen veröffentlicht am 15.08.2025

8 IN 564/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Wohn- und Geschäftshaus Tuttlingen GmbH & Co. KG, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42574), vertreten durch:

  1. Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. Mohamed Younis, Anermonenweg 13, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 1.2. Jürgen Dräger, Rostocker Straße 24, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),

wird heute, am 12.08.2025 um 15:21 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Begründung:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt vom 11.08.2025.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 12.08.2025