WITAL GmbH
- Gericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1385/25 W-33-
- Eröffnungsdatum
- 05.05.2026
- Handelsregister
- Frankfurt am Main, HRB 91191
Eröffnungen veröffentlicht am 05.05.2026
810 IN 1385/25 W-33-: In dem Insolvenzverfahren WITAL GmbH, c/o Aleksej Popov, Römischer Ring 21, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 91191), vertreten durch: Aleksej Popov, Römischer Ring 21, 60486 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 05.05.2026 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1642/25 W-33- und 810 IN 1858/25 W-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 1385/25 W-33- führt.
Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 05.05.2026
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 09.12.2025
810 IN 1385/25 W-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WITAL GmbH, Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 91191), vertr. d.: Aleksej Popov, Beethovenstraße 7, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 09.12.2025 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.12.2025