Werbelux GmbH
- Gericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 742/25
- Eröffnungsdatum
- 12.11.2025
- Handelsregister
- Bochum, HRB 6401
Eröffnungen veröffentlicht am 12.11.2025
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 742/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Werbelux GmbH, Ottostr. 19 b, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Frey, Hermann-Rotthäuser-Str. 35, 45279 Essen
wird der Beschluss vom 08.10.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass Herr Rechtsanwalt, Udo Claes-Hellmich, Am Steintor 3, 45657 Recklinghausen Sachverständiger ist. 80 IN 742/25 Amtsgericht Bochum, 12.11.2025
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 20.10.2025
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 742/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Werbelux GmbH, Ottostr. 19 b, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Frey, Hermann-Rotthäuser-Str. 35, 45279 Essen
Geschäftszweig: Projekterung, Vertrieb und Fertigung von Leuchtwerbeanlagen, Schildernn, Bannern, Beschriftungen aller Art u.a.
ist am 20.10.2025, um 16:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Am Steintor 3, 45657 Recklinghausen bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 742/25 Amtsgericht Bochum, 18.10.2025