Wangerland Touristik GmbH
- Gericht
- Wilhelmshaven
- Aktenzeichen
- 10 IN 74/25
- Eröffnungsdatum
- 05.09.2025
- Handelsregister
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 131291
Eröffnungen veröffentlicht am 05.09.2025
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), ist der Beschluss vom 01.09.2025 berichtigt worden.
Statt: Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind gemäß § 270f Abs. 2 S. 1 InsO bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 13.10.2025 muss es richtig heißen: Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind gemäß § 270f Abs. 2 S. 1 InsO bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 01.10.2025
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, oder dem Landgericht Oldenburg, Elisabethstraße 6, 26135 Oldenburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 05.09.2025
Sonstiges veröffentlicht am 07.08.2025
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Schuldnerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wilhelmshaven, 06.08.2025
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 26.06.2025
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), ist am folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Michael Waculik, Schlosserstr. 40, 26441 Jever, Tel.: 04461/758690, Fax: 04461/75869151, E-Mail: kanzlei@waculik.de. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 26.06.2025
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Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 27.06.2025
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), ist dem vorläufigen Sachwalter die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 27.06.2025
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 30.07.2025
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren veröffentlicht am 30.07.2025
10 IN 74/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wangerland Touristik GmbH, Zum Hafen 3, 26434 Wangerland (AG Oldenburg, HRB 131291), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung der Sachwalter zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wilhelmshaven, 30.07.2025