Verdes Dienstleistungs GmbH

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1273/25 V-33-
Eröffnungsdatum
27.11.2025
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 96234

Eröffnungen veröffentlicht am 27.11.2025

810 IN 1273/25 V-33-: In dem Insolvenzverfahren Verdes Dienstleistungs GmbH, Heimchenweg 35, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 96234), vertreten durch:

  1. Christina-Elena Tamas, (Geschäftsführerin),
  2. Anton Verdes, (Geschäftsführer), wurde am 26.11.2025 um 10:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1473/25 V-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 1273/25 V-33- führt.

Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 26.11.2025

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 30.09.2025

810 IN 1273/25 V-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Verdes Dienstleistungs GmbH, Heimchenweg 35, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 96234), vertr. d.: 1. Christina-Elena Tamas, (Geschäftsführerin), 2. Anton Verdes, (Geschäftsführer), ist am 30.09.2025 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.09.2025