Urbing Bau GmbH

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 853/25 U-17-8
Eröffnungsdatum
04.02.2026
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 119192

Eröffnungen veröffentlicht am 04.02.2026

810 IN 853/25 U-17-8 Am 26.01.2026 um 10:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren Urbing Bau GmbH, Flinschstraße 2-4, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119192), vertreten durch: Antonio Filipovic, Adam-Marsch-Straße 26, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Fatma Kreft, Prof. Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 01 92 0 60, Fax: 069/ 90 01 92 0 89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 13.04.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 27.04.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

  • Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
  • Wahl eines Gläubigerausschusses
  • Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
  • Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
  • gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.01.2026

Eröffnungen veröffentlicht am 27.01.2026

810 IN 853/25 U-12-: In dem Insolvenzverfahren Urbing Bau GmbH, Flinschstraße 2-4, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119192), vertreten durch: Antonio Filipovic, Adam-Marsch-Straße 26, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde am 26.01.2026 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Fatma Kreft, Prof. Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 01 92 0 60, Fax: 069/ 90 01 92 0 89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 26.01.2026