Textilpflege Scharmann GmbH
- Gericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1686/24 T-3-9
- Eröffnungsdatum
- 23.07.2025
- Handelsregister
- Frankfurt am Main, HRB 121034
Eröffnungen veröffentlicht am 21.07.2025
810 IN 1686/24 T-82-: In dem Insolvenzverfahren Textilpflege Scharmann GmbH, Glauburgstraße 27-29, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121034), vertreten durch: Jochen Erich Scharmann, Talstraße 37, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), wurde am 18.07.2025 um 15:29 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 18.07.2025
Eröffnungen veröffentlicht am 23.07.2025
810 IN 1686/24 T-3-9 Am 18.07.2025 um 15:29 Uhr ist das Insolvenzverfahren Textilpflege Scharmann GmbH, Glauburgstraße 27-29, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121034), vertreten durch: Jochen Erich Scharmann, Dietzenbach, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 06.10.2025 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 20.10.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Wahl eines Gläubigerausschusses
- Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
- gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.07.2025