TCT-Solution GmbH
- Gericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 57/25
- Eröffnungsdatum
- 20.10.2025
- Handelsregister
- Duisburg, HRB 33017
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 13.01.2025
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 57/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen TCT-Solution GmbH, Baustraße 34, 47137 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Selim Çelik, Voßstr. 16 , 47137 Duisburg und Herrn Enes Tümer, Kolpingstraße 31, 47166 Duisburg
ist am 10.01.2025, um 15:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 57/25 Amtsgericht Duisburg, 10.01.2025
Eröffnungen veröffentlicht am 20.10.2025
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 57/25
620 IN 57/25
AMTSGERICHT DUISBURG BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33017 eingetragenen TCT - Solutions GmbH, Baustraße 34, 47137 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Selim Çelik, Voßstr. 16, 47137 Duisburg und Herrn Enes Tümer, Kolpingstraße 31, 47166 Duisburg
Insovenzverwalter:
Herr Rechtsanwalt Sebastian Henneke, Streitbörger, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg,
wird der Eröffnungsbeschluss vom 19.09.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Bezeichnung der Schuldnerin richtig lautet: TCT - Solutions GmbH.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss den Gläubigern und Drittschuldnern zuzustellen (§ 8 Abs. 3, § 30 Abs. 2 InsO).
Duisburg, 16.10.2025 Amtsgericht
620 IN 57/25 Amtsgericht Duisburg, 19.09.2025
Eröffnungen veröffentlicht am 24.01.2025
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 57/25
620 IN 57/25
AMTSGERICHT DUISBURG BESCHLUSS
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33017 eingetragenen TCT-Solutions GmbH, Baustraße 34, 47137 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Selim Çelik, Voßstr. 16 , 47137 Duisburg und Herrn Enes Tümer, Kolpingstraße 31, 47166 Duisburg
wird der Beschluss vom 10.01.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Name der Gesellschaft lautet:
TCT-Solutions GmbH
Rechtsmittelbelehrung: Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
620 IN 57/25 Amtsgericht Duisburg, 24.01.2025