Taxi Bochum eG
- Gericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 877/25
- Eröffnungsdatum
- 22.12.2025
- Handelsregister
- Bochum, GnR 232
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 03.12.2025
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Bochum unter GnR 232 eingetragenen Taxi Bochum eG, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Christian Weidmann, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum und Herrn Helmut Horn, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum und Herrn Werner Flakschin, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum
Geschäftszweig: die Vermarktung der Beförderungsleistungen ihrer Genossen durch Unterhaltung einer Funkvermittlungszentrale,von Halteplätzen oder anderen Einrichtungen,die geeignet sind,Fahraufträge an die Genossen
ist am 03.12.2025, um 15:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Kunz, Viktoriastr. 57, 44787 Bochum bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 877/25 Amtsgericht Bochum, 03.12.2025
Eröffnungen veröffentlicht am 22.12.2025
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Bochum unter GnR 232 eingetragenen Taxi Bochum eG, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Michael Rübenstahl, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum und Herrn Christian Weidmann, Auf dem Holte 4, 44879 Bochum und Herrn Mohammad Reza Haghdadi, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum
wird der Beschluss vom 02.12.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Schuldner vertreten wird durch die Vorstände Herrn Christian Weidmann, Herrn Mohammad Reza Haghadi und Herrn Michael Rübenstahl.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Bochum, 19.12.2025 Amtsgericht 80 IN 877/25 Amtsgericht Bochum, 22.12.2025