SuCasa Vermögensverwaltungsges. mbH
- Gericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 11/25
- Eröffnungsdatum
- 04.07.2025
- Handelsregister
- Steinfurt, HRB 11232
Eröffnungen veröffentlicht am 04.07.2025
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 11/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11232 eingetragenen SuCasa Vermögensverwaltungsges. mbH, Rathausplatz 12, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstr. 7, 49124 Georgsmarienhütte
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.06.2025, um 12:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten, Telefon: 02572/875-0, Fax: 0257287536. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 09.09.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
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die Person des Insolvenzverwalters,
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die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
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die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
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die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
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die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
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die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
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besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
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Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Zahlungsansprüche gegen Gesellschafter und Geschäftsführer gerichtlich geltend zu machen und in Instanzen zu bestreiten sowie Vergleiche über die Ansprüche abzuschließen.
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Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Anfechtungsansprüche und Ansprüche aus Darlehensrückzahlungsansprüchen bzw. Bereicherungsansprüchen gegen verbundene Unternehmen der Haller-Gruppe, insbesondere gegenüber den SuCasa-Immobiliengesellschaften, gerichtlich geltend zu machen und den Instanzenzug zu bestreiten sowie Vergleiche über diese Ansprüche abzuschließen.
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Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die ALPMANN FRÖH-LICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Prozessführung zu beauftragen und eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen für anwaltliche Tätigkeit zu einem Stundensatz von 310,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer, mindestens RVG.
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Der Insolvenzverwalter wird ferner ermächtigt, zur Prozessfinanzierung der o.a. Rechtsstreitigkeiten auf Großgläubiger zurückzugreifen bzw. eine externe Prozessfinanzierung abzuschließen und alternativ Prozesskostenhilfen zu beantragen.
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die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
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und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
77 IN 11/25 Amtsgericht Münster, 27.06.2025
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 22.05.2025
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11232 eingetragenen SuCasa Vermögensverwaltungsges. mbH, Rathausplatz 12, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Ferdinand Brodowski, Talstr. 7, 49124 Georgsmarienhütte
ist am 22.05.2025, um 10:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
77 IN 11/25 Amtsgericht Münster, 22.05.2025