Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal
- Gericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70e IN 118/25
- Eröffnungsdatum
- 02.03.2026
- Handelsregister
- Köln, HRA 36811
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 02.01.2026
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 118/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal, Münchweg 3, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Franz-Georg Rips, Münchweg 3, 50374 Erftstadt und Herrn Hans-Peter Kippels, Münchweg 3, 50374 Erftstadt und Herrn Alfred Zerres, Münchweg 3, 50374 Erftstadt
Geschäftszweig: Errichtung eines Krankenspitals, um Kranke und Gebrechliche aller Confessionen zur Pflege aufzunehmen
ist am 30.12.2025, um 18:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70e IN 118/25 Amtsgericht Köln, 23.12.2025
Eröffnungen veröffentlicht am 02.03.2026
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 118/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRA 36811 eingetragenen Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal, Münchweg 3, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Hans-Peter Kippels, Münchweg 3, 50374 Erftstadt und Herrn Alfred Zerres, Münchweg 3, 50374 Erftstadt (sowie vormals - bis zu dessen Rücktritt zum 31.12.2025 - Herrn Dr. Franz-Georg Rips, Münchweg 3, 50374 Erftstadt),
Geschäftszweig: Errichtung eines Krankenspitals, um Kranke und Gebrechliche aller Confessionen zur Pflege aufzunehmen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2026, um 10:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln, Telefon: 0221 9922300, Fax: 0221 99223035. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 08.01.2026 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: Herr Dr. med. Frank Strohm, Vorsitzender der Mitarbeitervertretung der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal, Münchweg 3, 50374 Erftstadt, Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Geschäftsführer des operativen Service der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, dieser zunächst vertreten durch die erste Fachkraft für lnsolvenzgeld-Refinanzierung, Frau Petra Müller, Bonner Straße 351, 50968 Köln, Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK), Hildeboldplatz 2-18, 50672 Köln, vertreten durch den Vorstand, dieser im Verfahren zunächst vertreten durch Herrn Dirk Staudt oder Frau Christina Paraskevaidou.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 27.05.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70e IN 118/25 Amtsgericht Köln, 01.03.2026
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 23.12.2025
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 118/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal, Münchweg 3, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Franz-Georg Rips, Münchweg 3, 50374 Erftstadt und Herrn Hans-Peter Kippels, Münchweg 3, 50374 Erftstadt und Herrn Alfred Zerres, Münchweg 3, 50374 Erftstadt
Geschäftszweig: Errichtung eines Krankenspitals, um Kranke und Gebrechliche aller Confessionen zur Pflege aufzunehmen
ist am 23.12.2025, um 12:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70e IN 118/25 Amtsgericht Köln, 23.12.2025