Steinhof Gastro GmbH & Co. KG

Gericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 85/24 - 3 -
Eröffnungsdatum
21.05.2025
Handelsregister
Hannover, HRA 202700

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 01.03.2024

908 IN 85/24 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Steinhof Gastro GmbH & Co. KG, Georgstraße 7, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 202700), vertr. d.: 1. Steinhof Gastro Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Elmir Music, Bahnhofstraße 17, 29633 Munster, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 01.03.2024 um 08:15 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Gwendolin Theurer, Lavesstraße 81, 30159 Hannover, Tel.: 0511 2280010-0, Fax: 0511 2280010-1 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 01.03.2024

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Eröffnungen veröffentlicht am 02.04.2024

908 IN 85/24 - 3 -: Über das Vermögen der Steinhof Gastro GmbH & Co. KG, Georgstraße 7, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 202700), vertr. d.: 1. Steinhof Gastro Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Elmir Music, Bahnhofstraße 17, 29633 Munster, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 01.04.2024 um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Gwendolin Theurer, Lavesstraße 81, 30159 Hannover, Tel.: 0511 2280010-0, Fax: 0511 2280010-1.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.05.2024 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 20.06.2024, 10:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

  • die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

  • Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
  • Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

  • Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
  • Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 02.04.2024

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Entscheidungen im Verfahren veröffentlicht am 06.01.2025

908 IN 85/24 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steinhof Gastro GmbH & Co. KG, Georgstraße 7, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 202700), vertr. d.: 1. Steinhof Gastro Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Elmir Music, Bahnhofstraße 17, 29633 Munster, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Gwendolin Theurer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 10 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 16.10.2024 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 52.673,53 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Sowohl die Fortführung des Unternehmens des Schuldners als auch Bemühungen um eine Sanierung / die Vorbereitung einer übertragenden Sanierung des Schuldners gehören nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters und können deshalb einen Zuschlag rechtfertigen (Graeber § 11 Rnr. 191). Die vorläufige Insolvenzverwalterin beantragt im vorliegenden Fall einen Zuschlag über 10 % für ihre Sanierungsbemühungen -ohne Hinzuziehung externer Dienstleister. Der Zuschlag ist festsetzungsfähig und angemessen. Er wird in beantragter Höhe bewilligt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 03.01.2025

Sonstiges veröffentlicht am 07.10.2024

908 IN 85/24 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steinhof Gastro GmbH & Co. KG, Georgstraße 7, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 202700), vertr. d.: 1. Steinhof Gastro Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Elmir Music, Bahnhofstraße 17, 29633 Munster, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.12.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 02.10.2024

Eröffnungen veröffentlicht am 21.05.2025

908 IN 85/24 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steinhof Gastro GmbH & Co. KG, Georgstraße 7, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 202700), vertr. d.: 1. Steinhof Gastro Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Elmir Music, Bahnhofstr. 17, 29633 Munster, (persönlich haftende Gesellschafter), ist der Beschluss vom berichtigt worden.

Statt

“Steinhof Gastro GmbH & Co. KG, Georgstraße 7, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 202700), vertreten durch: 1. Steinhof Gastro Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Elmir Music, Bahnhofstraße 17, 29633 Munster, (persönlich haftende Gesellschafter)” muss es richtig heißen:

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 20.05.2025

Sonstiges veröffentlicht am 21.11.2024

908 IN 85/24 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steinhof Gastro GmbH & Co. KG, Georgstraße 7, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 202700), vertr. d.: 1. Steinhof Gastro Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Elmir Music, Bahnhofstraße 17, 29633 Munster, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hannover, 07.11.2024