STD 24 GmbH
- Gericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 320 IN 737/25
- Eröffnungsdatum
- 24.06.2025
- Handelsregister
- Berlin, HRB 259125 B
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 08.05.2025
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 320 IN 737/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SDT 24 GmbH, Talstraße 67 d, 09577 Niederwiesa, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 259125 vertreten durch den Geschäftsführer Sven Liebezeit
ergeht am 08.05.2025 nachfolgende Entscheidung:
- Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 08.05.2025 um 15:23 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Markus M. Merbecks Leipziger Straße 58 09113 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 444610 Telefax: 0371 4446111 Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
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Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
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Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
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Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
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Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
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Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
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Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Eröffnungen veröffentlicht am 24.06.2025
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 320 IN 737/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDT 24 GmbH, Talstraße 67 d, 09577 Niederwiesa, Amtsgericht Charlottenburg , HRB 259125 vertreten durch den Geschäftsführer Sven Liebezeit
ergeht am 24.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
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Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Transportgewerbe) wird am 24.06.2025 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Markus M. Merbecks Leipziger Straße 58 09113 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 444610 Telefax: 0371 4446111 Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
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Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
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Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 13.08.2025 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
- Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
- Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 24.09.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.