Spiegelmeyer GmbH

Gericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 260/25 (381)
Eröffnungsdatum
07.01.2026
Handelsregister
Stendal, HRB 112554

Eröffnungen veröffentlicht am 05.11.2025

Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Spiegelmeyer GmbH, Sudenburger Straße 14, 39112 Magdeburg, Herstellung, Montage, Bearbeitung von Glasprodukten aller Art und den dazugehörigen Beschlägen sowie von Kunststoffglasartikeln, einschließlich Flachglasveredelung, Spiegelherstellung und Fensterbau; Handel mit Glasprodukten, Kunststoffglasartikeln und Fenstern. (AG Stendal, HRB 112554), vertr. d.: Fabian Strübing, Sudenburger Straße 14, 39112 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 28.10.2025 um 13:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de, Internet: www.insolvenzverwalter-schmidt.de. Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.12.2025 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.01.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.12.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.01.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Hinweis: Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

  • 04.11.2025 - (340 IN 260/25 (381))

Eröffnungen veröffentlicht am 07.01.2026

340 IN 260/25 (381): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spiegelmeyer GmbH, Sudenburger Straße 14, 39112 Magdeburg, Herstellung, Montage, Bearbeitung von Glasprodukten aller Art und den dazugehörigen Beschlägen sowie von Kunststoffglasartikeln, einschließlich Flachglasveredelung, Spiegelherstellung und Fensterbau; Handel mit Glasprodukten, Kunststoffglasartikeln und Fenstern. (AG Stendal, HRB 112554), vertr. d.: Fabian Strübing, Sudenburger Straße 14, 39112 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 28.10.2025 berichtigt worden.

Es wird klargestellt, dass die fälligen Verbindlichkeiten “nur” bei mindestens 591.350 Euro liegen. Die im berichtigten Beschluss angegebene Untergrenze ist hingegen falsch.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, oder dem Landgericht Magdeburg, Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Magdeburg, 29.12.2025

Sonstiges veröffentlicht am 27.11.2025

Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Spiegelmeyer GmbH, Sudenburger Straße 14, 39112 Magdeburg, Herstellung, Montage, Bearbeitung von Glasprodukten aller Art und den dazugehörigen Beschlägen sowie von Kunststoffglasartikeln, einschließlich Flachglasveredelung, Spiegelherstellung und Fensterbau; Handel mit Glasprodukten, Kunststoffglasartikeln und Fenstern. (AG Stendal, HRB 112554), vertr. d.: Fabian Strübing, Sudenburger Straße 14, 39112 Magdeburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 24.11.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

  • 340 IN 260/25 (381) - (27.11.2025)