spectrum Unternehmenskommunikation GmbH

Gericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 317/25 (351)
Eröffnungsdatum
30.09.2025
Handelsregister
Stendal, HRB 110028

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 29.07.2025

340 IN 317/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der spectrum Unternehmenskommunikation GmbH, Breiter Weg 31, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 110028), mit dem Gegenstand: “Das Betreiben einer Agentur für Unternehmenskommunikation sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten”, vertr. d.: Georg Ernst Rieger, Biederitz, (abberufener, jedoch eingetragener Geschäftsführer), Peter Serowka, Berlin, (bestellter Geschäftsführer) ist am 28.07.2025 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zur vorläufigen Sachwalterin bestellt: Rechtsanwältin Heitje Thürnagel, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: HThuernagel@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Magdeburg, 28.07.2025

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 29.09.2025

340 IN 317/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der spectrum Unternehmenskommunikation GmbH, Breiter Weg 31, 39104 Magdeburg, mit dem Gegenstand: “Das Betreiben einer Agentur für Unternehmenskommunikation sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten” (AG Stendal, HRB 110028), vertr. d.: Georg Ernst Rieger, Biederitz, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 28.07.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Magdeburg, 29.09.2025

Eröffnungen veröffentlicht am 30.09.2025

Amtsgericht Magdeburg: Am 30.09.2025 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen über das Vermögen der

spectrum Unternehmenskommunikation GmbH, Breiter Weg 31, 39104 Magdeburg, mit dem Gegenstand: “Das Betreiben einer Agentur für Unternehmenskommunikation sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten” (AG Stendal, HRB 110028), vertreten durch: Georg Ernst Rieger, Biederitz, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Isabellè Schunk, Prinz-Eugen-Straße 14, 04277 Leipzig. Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Heitje Thürnagel, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: HThuernagel@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de. Es ist Eigenverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 03.11.2025. Gläubigerversammlung: Am 02.12.2025 , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachverwalters (§ 57 InsO, § 274 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 272 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Sachwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO, § 281 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO, § 278 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO, § 284 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO) verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Hinweis: Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

  • 340 IN 317/25 (351) - (30.09.2025)