Schramm, Rocco
- Gericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 533 IN 1909/25
- Eröffnungsdatum
- 03.02.2026
- Handelsregister
- Dresden, HRA 11826
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren veröffentlicht am 03.02.2026
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533/541 IN 1909/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rocco Schramm, geb. 15.08.1980, Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen Inhaber der Firma Onlinehandel Schramm Rocco Schramm e.K., Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Dresden , HRA 11826
- wurde mit Beschluss vom 02.02.2026 festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Eröffnungen veröffentlicht am 03.02.2026
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533/541 IN 1909/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rocco Schramm, geb. 15.08.1980, Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen Inhaber der Firma Onlinehandel Schramm Rocco Schramm e.K., Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Dresden , HRA 11826
- wurde am 02.02.2026 um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefax: 0351 4400751 Telefon geschäftlich: 0341 462581 37 Email geschäftlich: hage@dmp-solutions.de Telefax: 0341 462581 38 Telefon geschäftlich: 0351 4400740
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner und seine Familie aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO |die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß §§ 157 Satz 2, 218 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 30.03.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 30.03.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Es wird auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tage hingewiesen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 12.11.2025
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533 IN 1909/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Rocco Schramm, geb. 15.08.1980, Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen Inhaber der Firma Onlinehandel Schramm Rocco Schramm e.K., Am Bahndamm 2a, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Dresden , HRA 11826
- wurde am 12.11.2025 um 11:22 Uhr Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Email geschäftlich hage@dmp-solutions.de, Telefon geschäftlich 0341 462581 37, Telefax 0351 4400751, Telefax 0341 462581 38, Telefon geschäftlich 0351 4400740 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an den Schuldner zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.