Schnellkraft Personalmanagement GmbH
- Gericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1756/25 S-82-
- Eröffnungsdatum
- 30.12.2025
- Handelsregister
- Frankfurt am Main, HRB 107756
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 25.11.2025
810 IN 1756/25 S-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schnellkraft Personalmanagement GmbH, Mergenthalerallee 77, 65760 Eschborn, vertr. d.: Lars Kempt, Ferdinand-Rhode-Straße 3, 04107 Leipzig, (Geschäftsführer), ist am 25.11.2025 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnrerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter Jost, CURATOR AG, Homburger Landstraße 838, D 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 97 39 0, Fax: 069/ 20 97 39 29, E-Mail: frankfurt@curator.ag, Internet: www.curator.ag bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.11.2025
Eröffnungen veröffentlicht am 30.12.2025
810 IN 1756/25 S-82-: In dem Insolvenzverfahren Schnellkraft Personalmanagement GmbH, Mergenthalerallee 77, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 107756), vertreten durch: Lars Kempt, Ferdinand-Rhode-Straße 3, 04107 Leipzig, (Geschäftsführer), wurde am 30.12.2025 um 13:12 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Peter Jost, CURATOR AG, Homburger Landstraße 838, D 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 97 39 0, Fax: 069/ 20 97 39 29, E-Mail: frankfurt@curator.ag, Internet: www.curator.ag.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1619/25 S-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1756/25 S-82- führt.
Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.12.2025