Schmies.eu Gmb

Gericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 22/26
Eröffnungsdatum
15.05.2026
Handelsregister
Coesfeld, HRB 22164

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 11.05.2026

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 22/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22164 eingetragenen Schmies.eu Gmb, Zusestraße 9, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Schmies, Am großen Kamp 2a, 46342 Velen

ist am 08.05.2026, um 16:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

77 IN 22/26 Amtsgericht Münster, 08.05.2026

Eröffnungen veröffentlicht am 15.05.2026

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 22/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22164 eingetragenen Schmies.eu GmbH, Zusestraße 9, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Schmies, Am großen Kamp 2a, 46342 Velen

wird der Beschluss des Gerichts vom 08.05.2026 über die Bestellung von Frau Rechtsanwältin Tanja Kreimer als vorläufige Insolvenzverwalterin gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit in Form eines Schreibfehlers im Rubrum dahingehend berichtigt, dass die richtige Bezeichnung der Schuldnerin “Schmies.eu GmbH” lautet (und nicht “Schmies.eu Gmb”).

77 IN 22/26 Amtsgericht Münster, 15.05.2026