Regionalmarkt Oederan GmbH
- Gericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 301 IN 1487/25
- Eröffnungsdatum
- 01.10.2025
- Handelsregister
- Chemnitz, HRB 34779
Eröffnungen veröffentlicht am 01.10.2025
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 301 IN 1487/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Regionalmarkt Oederan GmbH, vertr. d. d. GF Am Memmendorfer Park 1, 09569 Oederan, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34779 vertreten durch den Geschäftsführer Maxim Steinhardt
ergeht am 01.10.2025 nachfolgende Entscheidung:
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Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Einzelhandel) wird am 01.10.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Thomas Reichelt DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt Rechtsanwälte Insolvenzverwalter PartG mbB Zschopauer Straße 216 09126 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 53538 28 Telefax: 0371 53538 29 Email geschäftlich: chemnitz@diligens-rechtsanwaelte.de Website: www.diligens-rechtsanwaelte.de
bestellt.
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Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
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Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 17.11.2025 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
- Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
- Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.12.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 04.08.2025
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 301 IN 1487/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Regionalmarkt Oederan GmbH, vertr. d. d. GF Am Memmendorfer Park 1, 09569 Oederan, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34779 vertreten durch den Geschäftsführer Maxim Steinhardt
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wurde am 04.08.2025 um 10:55 Uhr Thomas Reichelt, Zschopauer Straße 216, 09126 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 53538 28, Telefax 0371 53538 29, Email geschäftlich chemnitz@diligens-rechtsanwaelte.de, Website www.diligens-rechtsanwaelte.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
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wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.