QFS GmbH

Gericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 473/25
Eröffnungsdatum
02.10.2025
Handelsregister
Recklinghausen, HRB 9174

Eröffnungen veröffentlicht am 02.10.2025

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 473/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 9174 eingetragenen QFS GmbH, gegründet am 14.01.2020, Tiroler Str. 8 , 45659 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Mario Frings, Eppendorfer Str. 40 , 44869 Bochum

Geschäftszweig: Facility Services, Verkehrssicherheitsprüfungen von Immobilien, Aufzugsprüfungen,- montage und-services etc.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Wittener Straße 2, 44789 Bochum. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 11.12.2025, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

  • die Person des Insolvenzverwalters,
  • die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
  • die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
  • die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, und zwar der Gewerbeimmobilie Tiroler Str.8, 45659 Recklinghausen, eingetragen im Grundbuch von Recklinghausen, Blatt 379
  • die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • Für den Fall, dass die Gläubigerversammlung keinen Gläubigerausschuss wählen sollte, wird der Gläubigerversammlung gem. § 160 Abs.2 Nr.1 InsO vorgeschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen: “Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, das Unternehmen der Schuldnerin im Ganzen oder in Teilen zu veräußern. Dies gilt auch im Falle, der Veräußerung an einen im Sinne von § 162 InsO besonders interessierten Erwerber”.

Für den Fall, dass die Gläubigerversammlung die vorläufige Fortführung des Geschäftsbetriebes beschließen und keinen Gläubigerausschuss wählen sollte, wird der Gläubigerversammlung vorgeschlagen, folgenden weiteren Beschluss zu fassen: “Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb nach eigenem Ermessen einzustellen, sofern eine weitere Betriebsfortführung nicht mehr sinnvoll erscheint.”

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 80 IN 473/25 Bochum, 01.10.2025

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 04.07.2025

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 473/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 9174 eingetragenen QFS GmbH, Tiroler Str. 8 , 45659 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Frings , Bahnhofstr. 12, 44866 Bochum

Geschäftszweig: Facility Services, Verkehrssicherheitsprüfungen von Immobilien, Aufzugsprüfungen,- montage und-services etc.

ist am 04.07.2025, um 12:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Wittener Straße 2, 44789 Bochum bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

80 IN 473/25 Amtsgericht Bochum, 04.07.2025