Polenz Metall Design Manufaktur GmbH

Gericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
78 IN 1/25
Eröffnungsdatum
11.06.2025
Handelsregister
Coesfeld, HRB 15732

Eröffnungen veröffentlicht am 11.06.2025

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 1/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15732 eingetragenen Polenz Metall Design Manufaktur GmbH, Hans-Böckler-Str. 25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katja von Döhren-Polenz, Hans-Böckler-Str. 25, 59348 Lüdinghausen

Das hiesige Verfahren 78 IN 15/25 wird mit dem bereits eröffneten Verfahren zum Aktenzeichen 78 IN 1/25, unter Führung des eröffneten Verfahrens nachträglich verbunden.

Gründe

Eine Verbindung mehrerer Insolvenzverfahren gemäß § 4 InsO, § 147 ZPO ist nicht nur mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zulässig. Insbesondere ist es zulässig, ein noch im Eröffnungsverfahren befindliches Verfahren mit einem bereits eröffneten zu verbinden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das bislang nicht verbundene Verfahren im Zeitpunkt der Eröffnung des Parallelverfahrens ebenfalls eröffnungsreif, zumindest aber zulässig war (AG Köln, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 73 IN 595/10 -, juris). So verhält es sich auch hier. Die hiesige Verfahrensakte ist lediglich versehentlich bei Eröffnung des führenden Verfahrens nicht vorgelegt worden, so dass allein aus diesem Grund die Verbindung unterblieben ist.

Sonstiges veröffentlicht am 11.06.2025

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 1/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15732 eingetragenen Polenz Metall Design Manufaktur GmbH, Hans-Böckler-Str. 25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katja von Döhren-Polenz, Hans-Böckler-Str. 25, 59348 Lüdinghausen

ist am 02.06.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

78 IN 1/25 Amtsgericht Münster, 11.06.2025

Eröffnungen veröffentlicht am 27.05.2025

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 1/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 15732 eingetragenen Polenz Metall Design Manufaktur GmbH, Hans-Böckler-Str. 25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katja von Döhren-Polenz, Hans-Böckler-Str. 25, 59348 Lüdinghausen

Geschäftszweig: Entwicklung und Vermarktung von Cube-House Technologie

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.05.2025, um 11:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Gehlen, Hafenweg 19 , 48155 Münster. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 31.07.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

  • zur Person des Insolvenzverwalters,
  • zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
  • zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

78 IN 1/25 Amtsgericht Münster, 21.05.2025