Pixxprint GmbH

Gericht
Chemnitz
Aktenzeichen
421 IN 156/25
Eröffnungsdatum
02.06.2025
Handelsregister
Chemnitz, HRB 29204

Eröffnungen veröffentlicht am 02.06.2025

Aktenzeichen: 421 IN 156/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pixxprint GmbH, Jagdschänkenstraße 94, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29204 vertreten durch den Geschäftsführer Falk Stiller

ergeht am 01.06.2025 nachfolgende Entscheidung:

  1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Erstellen von Designs für Druck und Web, Veredlung von Textilien und Bekleidung, Vertrieb von Textilien aus eigener Produktion, Produktion und Vertrieb von Druckerzeugnissen und Werbebedarf (Aufkleber, Wandbilder), Werbemittelberatung und industrielle Fertigung von Möbeln und Möbelteilen mit Einzelhandel und Vertrieb (auch online)) wird am 01.06.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

  2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler Ulmenstraße 14 09112 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 38226 0 Telefon geschäftlich: 0371 38226 11 Telefax: 0371 38226 23 Email geschäftlich: chemnitz@tiefenbacher.de Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de

bestellt.

  1. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

  2. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 16.07.2025 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

  1. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Mittwoch, 27.08.2025 09:00 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Entscheidungen im Verfahren veröffentlicht am 02.06.2025

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 421 IN 156/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pixxprint GmbH, Jagdschänkenstraße 94, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29204 vertreten durch den Geschäftsführer Falk Stiller

  • hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 28.05.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 30.01.2025

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 421 IN 156/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Pixxprint GmbH, Jagdschänkenstraße 94, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29204 vertreten durch den Geschäftsführer Falk Stiller

  • wurde am 29.01.2025 um 13:18 Uhr Frank-Rüdiger Scheffler, Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz, Telefon geschäftlich 037138226 0, Telefax 0371 38226 23, Website www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de, Telefon geschäftlich 0371 38226 11, Email geschäftlich chemnitz@tiefenbacher.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

  • wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.