PDMZ Professionelle Dienstleistungen Gesellschaft mbH

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 347/24
Eröffnungsdatum
31.07.2025
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 53888

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 05.11.2024

Az.: 8 IN 347/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des PDMZ Professionelle Dienstleistungen Gesellschaft mbH, Siemensstraße 18, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53888), vertr. d.: Uta Elisabeth Pohl, Hainburgstraße 45, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), ist am 04.11.2024 gegen den Antragsteller die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069-87 00 66 16 - 0, Fax: 069-87 00 66 16-6, Internet: www.bk-in.eu bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 04.11.2024

Eröffnungen veröffentlicht am 31.07.2025

8 IN 347/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

PDMZ Professionelle Dienstleistungen Gesellschaft mbH, Siemensstraße 18, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53888), vertreten durch: Uta Elisabeth Pohl, Hainburgstraße 45, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin),

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Löwel Rechtsanwälte, Hans-Thoma-Str. 24, 60596 Frankfurt am Main,

wird heute um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069-87 00 66 16 - 0, Fax: 069-87 00 66 16-6, Internet: www.bk-in.eu.

Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 31.07.2025