Palla Dienstleistung GmbH

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 14/25
Eröffnungsdatum
10.09.2025
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 52634

Eröffnungen veröffentlicht am 10.09.2025

8 IN 14/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Palla Dienstleistung GmbH, Hafenstraße 15, 68159 Mannheim (AG Mannheim, HRB 754413), vertreten durch: Simone Caretto, Vogesenstraße 11, 68229 Mannheim, (Geschäftsführerin),

wird heute um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Die Verfahren 8 IN 14/25 und 8 IN 134/25 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 14/25 führt.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Christiane Herweg, (Gebäude B), Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29, E-Mail: frankfurt@pluta.net.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 10.09.2025

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 15.07.2025

Az.: 8 IN 14/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Palla Dienstleistung GmbH, Hafenstraße 15, 68159 Mannheim (AG Offenbach am Main , HRB 52634), vertr. d.: Rahsan Bakir, Spessartring 6, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), ist am 14.07.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christiane Herweg, (Gebäude B), Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29, E-Mail: frankfurt@pluta.net bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 14.07.2025