Mostaphaoui, Layla
- Gericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 481/25
- Eröffnungsdatum
- 01.09.2025
- Handelsregister
- Offenbach am Main, HRA 5005
Eröffnungen veröffentlicht am 01.09.2025
8 IN 481/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Layla Mostaphaoui, Inhaberin der Apotheke am Buchhügel, Lichtenplattenweg 51, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRA 5005),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Dols Franzke und Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin,
wird heute, am 01.09.2025 um 08:52 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Die Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ulrich Bert, Hanauer Landstraße 148 a, D 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051300, Fax: 069/15051400
Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Ulrich Bert vom 27.08.2025.
Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände bekannt, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.09.2025
Entscheidungen im Verfahren veröffentlicht am 01.09.2025
Geschäftsnummer: 8 IN 481/25. Am 01.09.2025 um 08:52 Uhr ist über das Vermögen der Layla Mostaphaoui, Inhaberin der Apotheke am Buchhügel, Lichtenplattenweg 51, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRA 5005), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Ulrich Bert, Hanauer Landstraße 148 a, D 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051300, Fax: 069/15051400.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 02.10.2025, b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten: am Donnerstag, 23.10.2025, 11:00 Uhr, 18-162, Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) zur Beschlussfassung über:
- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
-
die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO, - über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Abs. 2 InsO),
-
die Stilllegung oder (vorläufige) Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Sachwalter oder die Schuldnerin beauftragen, einen Insolvenzplan
auszuarbeiten (§ 284 InsO) und das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre
Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO), insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
- unter Wert (§§ 162,163 InsO),
- die Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- die Anordnung dahingehend, dass bestimmte Rechtsgeschäfte der Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt (§ 277 InsO).
Hinweis:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 17.10.2025 (Stichtag, der dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt. Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
WICHTIG:
Teilnehmende Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter eines Gläubigers eine ausreichende Vollmacht im Original für die Akten
zum Termin vorzulegen!
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.09.2025
Entscheidungen im Verfahren veröffentlicht am 18.06.2025
Ist auf Antrag der Antragstellerin am 17.6.2025 gemäß § 270b InsO das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren angeordnet worden. Zum vorläufigen Sachwalter ist RA Ulrich Bert, Hanauer Landstraße 148a, 60314 Frankfurt am Main bestellt worden. Amtsgericht Offenbach am Main, 17.6.2025