MFT Motoren und Fahrzeugtechnik GmbH
- Gericht
 - Dresden
 - Aktenzeichen
 - 532 IN 1492/25
 - Eröffnungsdatum
 - 03.11.2025
 - Handelsregister
 - Dresden, HRB 7782
 
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 01.10.2025
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532 IN 1492/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MFT Motoren und Fahrzeugtechnik GmbH, Köblitzer Straße 7, 02733 Cunewalde, Amtsgericht Dresden , HRB 7782 vertreten durch den Geschäftsführer Frank Löschmann
- wurde am 01.10.2025 um 13:30 Uhr Prof. Dr. Lucas F. Flöther, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 204769 60, Email geschäftlich inso@floether-wissing.de, Telefax 0351 204769 69, Website www.sanierungskultur.de zu dem vorläufigen Sachwalter bestellt.
 
Der vorläufige Sachwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Sachwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Sachwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
| Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
 - von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
 
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Eröffnungen veröffentlicht am 03.11.2025
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532/541 IN 1492/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MFT Motoren und Fahrzeugtechnik GmbH, Köblitzer Straße 7, 02733 Cunewalde, Amtsgericht Dresden , HRB 7782 vertreten durch den Geschäftsführer Frank Löschmann
- wurde am 30.10.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
 
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 204769 60 Telefax: 0351 204769 69 Email geschäftlich: inso@floether-wissing.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 16.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 27.01.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 27.01.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Entscheidungen im Verfahren veröffentlicht am 27.10.2025
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532 IN 1492/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MFT Motoren und Fahrzeugtechnik GmbH, Köblitzer Straße 7, 02733 Cunewalde, Amtsgericht Dresden , HRB 7782 vertreten durch den Geschäftsführer Frank Löschmann
ergeht am 27.10.2025 nachfolgende Entscheidung:
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Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt zur Begründung von Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten entspr.. § 55 Abs.2 InsO wegen der sich aus der vorliegendem Beschluss beigefügten und Beschlussinhalt gewordenen Anlage 1 ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber den dort genannten Gläubigern mit den dort genannten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für in dem Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung erbrachte Lieferungen und Leistungen in dort bei jeweiligem Gläubiger bis zu dort genannter Höhe, mithin insgesamt von bis zu insgesamt 968.297,55 € (brutto).
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Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt zur Begründung von Masseverbindlichkeiten entspr. § 55 Abs.2 InsO wegen der sich aus der vorliegendem Beschluss beigefügten und Beschlussinhalt gewordenen Anlage 2 in Verbindung mit der jeweils abzuschließenden Vorkassenvereinbarung (Anlage 3 des Antragsschreibens) ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus der Leistung von Vorauskassen in dem Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung in dort beim jeweiligen Vorauskassengläubiger in dort jeweils genannter Höhe, mithin gegenüber den dort Genannten in Höhe von bis zu insgesamt 743.463,21 € (brutto).
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Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt zur Begründung von Masseverbindlichkeiten entspr.. § 55 Abs.2 InsO wegen der sich aus dem Vertrag mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, über die Verwertung von Sicherheiten und die Gewährung eines (unechten) Massedarlehens ergebenden Verbindlichkeiten auf Rückzahlung dieses Darlehens in Höhe von bis zu 1.125.000,00 € und wegen der nach dem Darlehensvertrag zu bestellenden Sicherheiten (Globalzession von Neuforderungen und Sicherungsübereignung von Neuvorräten) in dem Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung gegenüber der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main. Hinsichtlich des Vertragsinhalts wird auf die diesem Beschluss beigefügte und zum Beschlussinhalt gewordene Anlage 4 verwiesen.
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Insoweit wird hinsichtlich der nach Ziffer 1 bis 3 zu begründenden Masseverbindlichkeiten die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen und dem Schuldner entzogen.
 
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Falle einer Antragsrücknahme, der Abweisung des Antrags mangels Masse oder der Verwerfung des Antrags als unzulässig die nach Ziffern 1, 2 begründeten Verbindlichkeiten vor Aufhebung seiner Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu berichtigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
| Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
 - von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
 
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.