maxxcount.de GmbH & Co. KG

Gericht
Dresden
Aktenzeichen
532 IN 1843/25
Eröffnungsdatum
02.01.2026
Handelsregister
Dresden, HRA 6270

Eröffnungen veröffentlicht am 02.01.2026

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532/560 IN 1843/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der maxxcount.de GmbH & Co. KG, Gostritzer Straße 61-63, 01217 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 6270 vertreten durch die Komplementärin Nitsche & Schneider Beteiligungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Robert Nitsche

  • wurde am 30.12.2025 um 15:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Lars Birkigt, Hauptstraße 36, 01097 Dresden, Telefax: 0351 80698781 Telefon geschäftlich: 0351 80698780 Email geschäftlich: kanzlei@ra-bfw.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.02.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 24.03.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 24.03.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 29.10.2025

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532 IN 1843/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der maxxcount.de GmbH & Co. KG, Gostritzer Straße 61-63, 01217 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 6270 vertreten durch die Komplementärin Nitsche & Schneider Beteiligungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Robert Nitsche

  • wurde am 29.10.2025 um 13:30 Uhr Lars Birkigt, Hauptstraße 36, 01097 Dresden, Telefax 0351 80698781, Telefon geschäftlich 0351 80698780, Email geschäftlich kanzlei@ra-bfw.de, Website www.ra-bfw.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

  • wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.