MaKant Europe GmbH & Co. KG.

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1059/25 M-77-
Eröffnungsdatum
30.09.2025
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRA 43558

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 23.07.2025

810 IN 1059/25 M-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MaKant Europe GmbH & Co. KG., Schlitzer Straße 8, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 43558), vertr. d.: 1. MaKant Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schlitzer Straße 8, 60386 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gregor Kantoch, (Geschäftsführer), 1.2. Martin Makolski, (Geschäftsführer), ist am 22.07.2025 um 16:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.07.2025

Eröffnungen veröffentlicht am 30.09.2025

810 IN 1059/25 M-77-: In dem Insolvenzverfahren MaKant Europe GmbH & Co. KG., Schlitzer Straße 8, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 43558), vertreten durch:

  1. MaKant Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schlitzer Straße 8, 60386 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. Gregor Kantoch, (Geschäftsführer), 1.2. Martin Makolski, (Geschäftsführer), wurde am 30.09.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1224/25 M-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1059/25 M-77- führt.

Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.09.2025