Laki Bau GmbH
- Gericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 662/25
- Eröffnungsdatum
- 02.03.2026
- Handelsregister
- Offenbach am Main, HRB 54457
Eröffnungen veröffentlicht am 02.03.2026
Amtsgericht Offenbach am Main 01.03.2026
- Insolvenzgericht - 8 IN 662/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Laki Bau GmbH, Dieselstraße 10, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 54457), vertreten durch: Sead Balota, Rathausgasse 16, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird heute um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/907 458 0, Fax: 069/907 458 50.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.03.2026
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 03.02.2026
Az.: 8 IN 662/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Laki Bau GmbH, Dieselstraße 10, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 54457), vertr. d.: Sead Balota, Rathausgasse 16, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 03.02.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/907 458 0, Fax: 069/907 458 50 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.02.2026