L-Carb Shop UG (haftungsbeschränkt)
- Gericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 275/26
- Eröffnungsdatum
- 08.07.2026
- Handelsregister
- Offenbach am Main, HRB 46789
Eröffnungen veröffentlicht am 08.07.2026
8 IN 275/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
L-Carb Shop UG (haftungsbeschränkt), Kirchgasse 36, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 46789), vertreten durch:
- Susanne Hedwig Schaaf, Kirchgasse 36, 63065 Offenbach am Main, (Gesellschafterin),
- Constance Rothamel, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, (Pflegerin),
wird heute um 17:12 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Artur Naujok-Rühl, Tulpenhofstraße 12, D 63067 Offenbach am Main, Tel.: 069 / 80 01 70 1, Fax: 069 / 80 02 05 4.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.07.2026
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 20.04.2026
Az.: 8 IN 275/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des L-Carb Shop UG (haftungsbeschränkt), Kirchgasse 36, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 46789), vertr. d.: 1. Susanne Hedwig Schaaf, Kirchgasse 36, 63065 Offenbach am Main, (Gesellschafterin), 2. Constance Rothamel, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, ist am 17.04.2026 gegen den Antragsteller die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Artur Naujok-Rühl, Tulpenhofstraße 12, D 63067 Offenbach am Main, Tel.: 069 / 80 01 70 1, Fax: 069 / 80 02 05 4 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.04.2026