Kretschmer, Nico
- Gericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 226/25
- Eröffnungsdatum
- 02.02.2026
- Handelsregister
- Gelsenkirchen, HRA 5935
Eröffnungen veröffentlicht am 02.02.2026
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 226/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Nico Kretschmer, geboren am 16.01.1995, Drosselstr. 19, 46537 Dinslaken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5935 eingetragenen Firma Elektro Rohling, Inhaber Nico Kretschmer eK, Geschäftsanschrift: Neustr. 10, 46236 Bottrop
wird der Beschluss vom 01.02.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass nach dem 3. Absatz folgender Absatz eingefügt wird:
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) d. Verw. bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). 167 IN 226/25 Amtsgericht Essen, 02.02.2026
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren veröffentlicht am 02.02.2026
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 226/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Nico Kretschmer, Drosselstr. 19, 46537 Dinslaken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5935 eingetragenen Firma Elektro Rohling, Inhaber Nico Kretschmer eK, Geschäftsanschrift: Neustr. 10, 46236 Bottrop
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
167 IN 226/25 Amtsgericht Essen, 01.02.2026
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 24.11.2025
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 226/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Nico Kretschmer, geboren am 16.01.1995, Drosselstr. 19, 46537 Dinslaken, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5935 eingetragenen Firma Elektro Rohling, Inhaber Nico Kretschmer eK, Geschäftsanschrift: Neustr. 10, 46236 Bottrop
ist am 24.11.2025, um 12:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 226/25 Amtsgericht Essen, 24.11.2025