Klinke e.V.
- Gericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 318 IN 1715/25
- Eröffnungsdatum
- 27.10.2025
- Handelsregister
- Chemnitz, VR 1603
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 02.10.2025
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 318 IN 1715/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Klinke e.V., vertr. d. d. Vorstände Rosenplatz 4, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , VR 1603 vertreten durch den Vorstand Thomas Seidel
- wurde am 01.10.2025 um 13:10 Uhr Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31 - 33, 01099 Dresden, Telefax 0351 26441101, Website www.anwaelte-beck.de, Email geschäftlich dresden@anwaelte-beck.de, Telefon geschäftlich 0351 26441100 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Eröffnungen veröffentlicht am 27.10.2025
| Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 318 IN 1715/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klinke e.V., vertr. d. d. Vorstände Rosenplatz 4, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , VR 1603 vertreten durch den Vorstand Thomas Seidel
ergeht nachfolgende Entscheidung:
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Über das Vermögen des Schuldners wird am 27.10.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Thomas Beck Königsbrücker Straße 31 - 33 01099 Dresden Telefon geschäftlich: 0351 26441100 Telefax: 0351 26441101 Email geschäftlich: dresden@anwaelte-beck.de Website: www.anwaelte-beck.de
bestellt.
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Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.
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Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 16.12.2025 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
- Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
- Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 27.01.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Sonstiges veröffentlicht am 28.10.2025
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 318 IN 1715/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klinke e.V., vertr. d. d. Vorstände Rosenplatz 4, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , VR 1603 vertreten durch den Vorstand Thomas Seidel
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 27.10.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.