Kheder GmbH
- Gericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 279/25
- Eröffnungsdatum
- 01.10.2025
- Handelsregister
- Offenbach am Main, HRB 41697
Eröffnungen veröffentlicht am 01.10.2025
Amtsgericht Offenbach am Main 01.10.2025
- Insolvenzgericht - 8 IN 279/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kheder GmbH, Dieselstr. 53, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 41697), vertreten durch:
- Kamran Khederzadeh, 63512 Hainburg, (Geschäftsführer),
- Mehrdad Khederzadeh, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),
wird heute, am 01.10.2025 um 15:12 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs vom 29.09.2025.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 21.07.2025
8 IN 279/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kheder GmbH, Dieselstr. 53, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 41697), vertr. d.: 1. Kamran Khederzadeh, 63512 Hainburg, (Geschäftsführer), 2. Mehrdad Khederzadeh, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), ist am 18.07.2025 um 14:59 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 18.07.2025