IFS Industriefabrik Schneider GmbH

Gericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 48/26
Eröffnungsdatum
01.07.2026
Handelsregister
Stendal, HRB 19383

Eröffnungen veröffentlicht am 01.07.2026

2 IN 48/26 : Über das Vermögen der IFS Industriefabrik Schneider GmbH, OT Großzöberitz, Rosenweg 3, 06780 Zörbig (AG Stendal, HRB 19383), vertr. d.: Christian Schneider, OT Zscherndorf, 06792 Sandersdorf-Brehna, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO angeordnet. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausener Straße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 04.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Den Gläubigern wird aufgegeben, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, ob sie Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten unter Angabe von Gegenstand, Art und Entstehung des Sicherungsrechtes in Anspruch nehmen. Wer diese Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 01.09.2026 um 10.00 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, Saal 012 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und Eigenverwalter sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten werden. Der Termin dient zugleich zur Entscheidung der Gläubiger über

  • die Person des Sachwalters (§ 270 c InsO) oder gegebenenfalls des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
  • eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 272 InsO)
  • eine Beantragung der Zustimmungsbedürftigkeit nach § 277 InsO, sowie gegebenenfalls über:
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO);
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Eigenverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Antragstellerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Antragstellerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise:

    Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.07.2026

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 17.03.2026

2 IN 48/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IFS Industriefabrik Schneider GmbH, OT Großzöberitz, Rosenweg 3, 06780 Zörbig (AG Stendal, HRB 19383), vertr. d.: Christian Schneider, OT Zscherndorf, 06792 Sandersdorf-Brehna, (Geschäftsführer), ist am 17.03.2026 um 11:20 Uhr folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausener Straße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 17.03.2026