Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG
- Gericht
- Goslar
- Aktenzeichen
- 33 IN 31/25
- Eröffnungsdatum
- 06.10.2025
- Handelsregister
- Braunschweig, HRA 201322
Eröffnungen veröffentlicht am 06.10.2025
33 IN 31/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRA 201322), vertr. d.: 1. Hotel Hahnenkleer Hof Verwaltungs-GmbH, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marta Lattemann-Meyer, (Geschäftsführerin), 1.2. Udo Lattemann, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 02.10.2025 berichtigt worden.
Statt “Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:” muss es richtig heißen:
“Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:”.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar oder dem Landgericht Braunschweig, - Beschwerdekammer für Insolvenzsachen -, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig, Postanschrift: Postfach 32 31, 38022 Braunschweig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 06.10.2025
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 14.07.2025
33 IN 31/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRA 201322), vertr. d.: 1. Hotel Hahnenkleer Hof Verwaltungs-GmbH, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marta Lattemann-Meyer, (Geschäftsführerin), 1.2. Udo Lattemann, (Geschäftsführer), ist am 14.07.2025 um 12:25 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-24, Fax: 0531/24480-80 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 14.07.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-goslar.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/ Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 17.09.2025
33 IN 31/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRA 201322), vertr. d.: 1. Hotel Hahnenkleer Hof Verwaltungs-GmbH, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marta Lattemann-Meyer, (Geschäftsführerin), 1.2. Udo Lattemann, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 14.07.2025 aufgehoben und am 17.09.2025 um 11:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-24, Fax: 0531/24480-80 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 17.09.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-goslar.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/ Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.