HiT - Hagemann ihr Team für Pflege UG (haftungsbeschränkt)

Gericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 223/25 (351)
Eröffnungsdatum
03.09.2025
Handelsregister
Stendal, HRB 28362

Eröffnungen veröffentlicht am 03.09.2025

Amtsgericht Magdeburg: Am 01.09.2025 um 13:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der HiT - Hagemann ihr Team für Pflege UG (haftungsbeschränkt), Schleinufer 48, 39104 Magdeburg, ehemalige Anschrift: Hainholzstraße 3, 39175 Biederitz; ambulante Intensivpflege in Form der Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb einer Klinik; insbesondere Grund- und Behandlungspflege nach SGBV und SGBXI. Betreuung von beatmeten und tracheotomierten Patienen im häuslichen Umfeld, 24 Stunden am Tag durch eine Pflegekraft in der 1:1 Betreuung; Grund- und Behandlungspflege von Patienen/Klienten im häuslichen Umfeld im stationären bzw. teilstationären Umfeld in Wohnungsgemeinschaften oder im betreuten Wohnen; Alltagsassistenzleistungen, Urlaubsbegleitung, Hilfen im Haushalt und Schulung von Angehörigen. (AG Stendal, HRB 28362), vertreten durch: Wencke Hagemann, Hainholzstr. 3, 39175 Biederitz, (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter: Institut für Sanierungsberatung GmbH, Haeckelstraße 10, 39104 Magdeburg. Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 13.10.2025. Gläubigerversammlung: Am Dienstag, 11.11.2025, 09:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Hinweis: Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

  • 340 IN 223/25 (351) - (01.09.2025)

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 23.06.2025

340 IN 223/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HiT - Hagemann ihr Team für Pflege UG (haftungsbeschränkt), Schleinufer 48, 39104 Magdeburg, ehemalige Anschrift: Hainholzstraße 3, 39175 Biederitz; ambulante Intensivpflege in Form der Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb einer Klinik; insbesondere Grund- und Behandlungspflege nach SGBV und SGBXI. Betreuung von beatmeten und tracheotomierten Patienen im häuslichen Umfeld, 24 Stunden am Tag durch eine Pflegekraft in der 1:1 Betreuung; Grund- und Behandlungspflege von Patienen/Klienten im häuslichen Umfeld im stationären bzw. teilstationären Umfeld in Wohnungsgemeinschaften oder im betreuten Wohnen; Alltagsassistenzleistungen, Urlaubsbegleitung, Hilfen im Haushalt und Schulung von Angehörigen. (AG Stendal, HRB 28362), vertr. d.: Wencke Hagemann, Hainholzstr. 3, 39175 Biederitz, (Geschäftsführerin), ist am 23.06.2025 um 11:08 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden. Amtsgericht Magdeburg, 23.06.2025