High Precision Components Witten GmbH
- Gericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 40/26
- Eröffnungsdatum
- 02.04.2026
- Handelsregister
- Bochum, HRB 15647
Eröffnungen veröffentlicht am 02.04.2026
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 40/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15647 eingetragenen High Precision Components Witten GmbH, gegründet am 10.04.2015, Dortmunder Str. 54, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Oliver Albers, Lichtentaler Str. 78 A, 76530 Baden-Baden
Geschäftszweig: Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, logistische Abwicklung und der Vertrieb von Scharnieren, KfZ-Strukturelementen und Getriebeteilen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2026, um 08:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Christian Holzmann, Herner Str. 299a, 44809 Bochum. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 13.01.2026 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
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Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Dortmund, vertreten durch Herrn Norbert Schmidt, Steinstraße 39, 44147 Dortmund,
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IG Metall Ennepe-Ruhr-Wupper, vertreten durch Herrn Mathias Hillbrandt, Ernst-Moritz-Arndt-Straße 78, 46240 Bottrop,
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Volkswagen AG, vertreten durch Herrn Dominik Funke, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg,
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Sparkasse Witten, vertreten durch Herrn Andreas Stahl, Ruhrstraße 45, 58452 Witten, sowie
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Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Cauciön S.A. de Seguros y Reaseguros, vertreten durch Herrn Rolf Breuer, Opladener Straße 14, 50679 Köln
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Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist binnen zwei Wochen gegenüber dem Gericht zu erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 11.06.2026, 08:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 80 IN 40/26 Bochum, 01.04.2026
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 13.01.2026
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 40/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15647 eingetragenen High Precision Components Witten GmbH, Dortmunder Str. 54, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Oliver Albers, Lichtentaler Str. 78 A, 76530 Baden-Baden
Geschäftszweig: Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, logistische Abwicklung und der Vertrieb von Scharnieren, KfZ-Strukturelementen und Getriebeteilen
ist am 13.01.2026, um 14:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christian Holzmann, Herner Str. 299a, 44809 Bochum bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 40/26 Amtsgericht Bochum, 13.01.2026
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 26.03.2026
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 40/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15647 eingetragenen High Precision Components Witten GmbH, Dortmunder Str. 54, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Oliver Albers, Lichtentaler Str. 78 A, 76530 Baden-Baden
Geschäftszweig: Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, logistische Abwicklung und der Vertrieb von Scharnieren, KfZ-Strukturelementen und Getriebeteilen
ist am 26.03.2026, um 16:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christian Holzmann, Herner Str. 299a, 44809 Bochum bestellt. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 40/26 Amtsgericht Bochum, 13.01.2026