Hajesch Möbelfachspedition GmbH
- Gericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 531 IN 466/26
- Eröffnungsdatum
- 01.06.2026
- Handelsregister
- Dresden, HRB 10562
Eröffnungen veröffentlicht am 01.06.2026
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 531/551 IN 466/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hajesch Möbelfachspedition GmbH, Lindigtstraße 21, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 10562 vertreten durch den Geschäftsführer Marc Klaus Bleul
- wurde am 01.06.2026 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Friedemann Schulz, Reicker Straße 12, 01219 Dresden, Email geschäftlich: info@ra-sns.de Telefax: 0351 216 8610 Dresden Telefon geschäftlich: 0351 216 860 Dresden
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 07.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 18.08.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 18.08.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 13.03.2026
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 531 IN 466/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hajesch Möbelfachspedition GmbH, Lindigtstraße 21, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 10562 vertreten durch den Geschäftsführer Marc Klaus Bleul
- wurde am 13.03.2026 um 11:50 Uhr Friedemann Schulz, Reicker Straße 12, 01219 Dresden, Email geschäftlich info@ra-sns.de, Telefax 0351 216 8610 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 216 860 Dresden, Website www.ra-sns.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
| Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 23.03.2026
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 531 IN 466/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hajesch Möbelfachspedition GmbH, Lindigtstraße 21, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 10562 vertreten durch den Geschäftsführer Marc Klaus Bleul
ist der vorläufige Insolvenzverwalter Friedemann Schulz, Reicker Straße 12, 01219 Dresden, Email geschäftlich info@ra-sns.de, Telefax 0351 216 8610 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 216 860 Dresden, Website www.ra-sns.de ermächtigt, jeweils Masseverbindlichkeiten gegenüber
a) Frau Jessica Hagedorn, Landgraben 2, 99706 Sondershausen, für Büromiete Sondershausen in Höhe von 2.000,00 Euro
b) der Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf für Telekommunikation in Höhe von 800,00 Euro
c) der IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur für Telekommunikation in Höhe von 800,00 Euro
d) der Adolf Würth GmbH & Co. KG, Rainhold-Würth-Str. 12-17, 74653 Künzelsau alös Lieferant in Höhe 500,00 Euro
e) der TIMOCOM GmbH, Timocom-Platz 1, 40699 Erkrath als Lieferant Betrag in Höhe von 675,00 Euro
f) der SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Berlin und Brandenburg eG, Rankestraße 17, 10789 Berlin Verwendung Maut in Höhe von 40.000,00 Euro
g) der Raiffeisen Westfalen Mitte eG, Oberer Westring 28, 33142 Büren für Diesel in Höhe von 68.000,00 Euro
h) Frau Jessica Hagedorn. Landgraben 2, 99706 Sondershausen für Diesel (verauslagt) in Höhe von 1.000,00 Euro
i) der ÖHMI Eurocert GmbH, Berliner Chaussee 66, 39114 Magdeburg für Audit, Zertifizierung, Zulassung in Höhe von 2.315,00 Euro
j) der Targo Leasing GmbH, Kasernenstraße 10, 40213 Düsseldorf für Leasing/Wartung Fahrzeug MEI-JL 10 in Höhe von 8.200,00 Euro
k) der abc finance GmbH, Kamekestraße 2-8, 50672 Köln für Leasing/Wartung Fahrzeug MEI-JL 2 in Höhe von 7.900,00 Euro
l) der AGL Active Service GmbH, Georgstraße 42, 30159 Hannover für Leasing/Wartung Fahrzeuge MEI-JL 14, MEI-JL 44, MEI-JL 876, KYF-HT 893, KYF-HT 892 und KYF-HT 891 in Höhe von 19.100,00 Euro
m) der BLG Beresa Leasing GmbH, Blumenhaller Weg 155, 49078 Osnabrück für Leasing/Wartung der Fahrzeuge MEI-JL 66 und MEI-JL 123 in Höhe von 6.900,00 Euro
n) der Renta Leasing GmbH, Aulzhausener Straße 1, 86165 Augsburg für Leasing/Wartung der Fahrzeuge MEI-JL 6 und MEI-JL 121 in Höhe von 11.200,00 Euro
o) der Herzog Leasing AG, Hohenheimerstr. 97, 70184 Stuttgart für Leasing Fahrzeug TF-UR 414 in Höhe von 2.000,00 Euro
p) der BMC Leasing GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen für Leasing Fahrzeug JL-987 in Höhe von 1.400,00 Euro
q) der GFL Gesellschaft für Finanzierungsberatung und Leasing GmbH Dorfstraße 1 b, 40667 Meerbusch für Leasing Fahrzeug HT-890 in Höhe von 3.400,00 Euro
r) der MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz KG Londonstraße 1, 97424 Schweinfurt für Leasing Fahrzeug BZ-DG 610 in Höhe von 5.300,00 Euro
s) der IVECO CAPITAL Financial Services S. A. Salzstraße 185, 74078 Heilbronn für Leasing der Fahrzeuge MEI-MB 102 und MEI-MB 103 in Höhe von 6.600,00 Euro
t) der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG Heidenkampsweg 102, 20097 Hamburg für Fahrzeugversicherungen in Höhe von 12.800,00 Euro
u) der QFI Querfurter Fahrzeug- und Industriebedarf GmbH Doecklitzer Tor 36 A, 06268 Querfurt für Radwechsel, Montage in Höhe von 5.000,00 Euro
v) Herrn Marc Klaus Bleul Antonplatz 1 a, 01067 Dresden für Gehalt Geschäftsführer in Höhe von 7.500,00 Euro
w) der TRUCK Vertriebs- und Service GmbH Dingelstädter Straße 51, 37308 Heilbad Heiligenstadt für Reparaturen in Höhe von 5.000 Euro
zu begründen.
Soweit der vorläufige Insolvenzverwalter zur Eingehung von Masseverbindlichkeiten nach Ziff. 1 ermächtigt ist, wird die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen und der Schuldnerin entzogen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Falle einer Antragsrücknahme, der Abweisung des Antrags mangels Masse oder der Verwerfung des Antrags als unzulässig die nach der Ziff. 1 begründeten Verbindlichkeiten vor Aufhebung ihrer Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu berichtigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
| Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 26.03.2026
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 531 IN 466/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hajesch Möbelfachspedition GmbH, Lindigtstraße 21, 01683 Nossen, Amtsgericht Dresden , HRB 10562 vertreten durch den Geschäftsführer Marc Klaus Bleul
ergeht am 25.03.2026 nachfolgende Entscheidung:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, jeweils Masseverbindlichkeiten gegenüber
a) der Deutschen Bank AG Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, für Kosten und Zinsen Vorfinanzierung Insolvenzgeld in Höhe von 7.500,00 Euro
b) der Alpha-Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH Industriestraße 1, 56355 Nastätten für Lohnrechnung, Finanzbuchhaltung in Höhe von 3.900,00 Euro
zu begründen.
-
Soweit der vorläufige Insolvenzverwalter zur Eingehung von Masseverbindlichkeiten nach Ziff. 1 ermächtigt ist, wird die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen und der Schuldnerin entzogen.
-
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Falle einer Antragsrücknahme, der Abweisung des Antrags mangels Masse oder der Verwerfung des Antrags als unzulässig die nach der Ziff. 1 begründeten Verbindlichkeiten vor Aufhebung ihrer Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu berichtigen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
| Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.