- H G V - Haus- und Grundbesitz Verwaltungsgesellschaft mbH
- Gericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 308 IN 40/25
- Eröffnungsdatum
- 05.05.2025
- Handelsregister
- Chemnitz, HRB 8173
Eröffnungen veröffentlicht am 05.05.2025
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 308 IN 40/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der - H G V - Haus- und Grundbesitz Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF Ulmenstraße 16, 09112 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8273 vertreten durch die Geschäftsführerin Ingrid Flor-Amend
ergeht am 01.05.2025 nachfolgende Entscheidung:
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Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Verwaltung und Bewirtschaftung von Wohnungen und Gewerberäumen aller Art) wird am 01.05.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig Promenadenstraße 3 09111 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 382370 Telefax: 0371 3823710 Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de
bestellt.
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Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
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Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 17.06.2025 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
- Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Dienstag, 29.07.2025 10:00 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 13.01.2025
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 308 IN 40/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der - H G V - Haus- und Grundbesitz Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF Ulmenstraße 16, 09112 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8173 vertreten durch die Geschäftsführerin Ingrid Flor-Amend
- wurde am 10.01.2025 um 14:37 Uhr
RA Dr. Dirk Herzig, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 382370, Telefax 0371 3823710, Email geschäftlich dherzig@schultze-braun.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.