GIMA Real Estate GmbH
- Gericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 128/24
- Eröffnungsdatum
- 02.02.2026
- Handelsregister
- Köln, HRB 92275
Eröffnungen veröffentlicht am 02.02.2026
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 128/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92275 eingetragenen GIMA Real Estate GmbH, Graditzer Str. 33, 50735 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olav Schöningh, Rauschgraben 16, 50170 Kerpen
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92275 eingetragenen GIMA Real Estate GmbH, Graditzer Str. 33, 50735 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olav Schöningh, Rauschgraben 16, 50170 Kerpen Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln ergeht in Ergänzung des Eröffnungsbeschlusses vom 18.02.2025 folgender Berichtigungsbeschluss:
-
Der erste schriftliche Prüfungsstichtag vom 15.05.2025 wird verlegt auf den 13.11.2025.
-
Die Frist für die Forderungsanmeldungen der Insolvenzgläubiger wird verlängert bis zum 13.10.2025.
-
Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 13.11.2025.
-
Im Übrigen verbleibt es bei dem Eröffnungsbeschluss vom 18.02.2025.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem14.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt. Grund für die Verlegung des ersten Prüfungsstichtages: Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 18.02.2025 ergangen. Die Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de ist versehentlich unterblieben. Es mussten daher neue Fristen und ein neuer erster Prüfungsstichtag bestimmt werden.
Köln, 13.08.2025 70d IN 128/24 Amtsgericht Köln, 02.02.2026
Eröffnungen veröffentlicht am 23.01.2026
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 128/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92275 eingetragenen GIMA Real Estate GmbH, Graditzer Str. 33, 50735 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olav Schöningh, Rauschgraben 16, 50170 Kerpen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln
ergeht in Ergänzung des Eröffnungsbeschlusses vom 18.02.2025 und des Berichtigungsbeschlusses vom 13.08.2025 weiterer folgender Berichtigungsbeschluss:
Der erste schriftliche Prüfungsstichtag vom 15.05.2025 bzw. 13.11.2025 wird verlegt auf den 07.04.2026.
Die Frist für die Forderungsanmeldungen der Insolvenzgläubiger wird verlängert bis zum 06.03.2026.
Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 07.04.2026.
Im Übrigen verbleibt es bei dem Eröffnungsbeschluss vom 18.02.2025.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 07.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101 50939 Köln, Zimmer Nr.1219 niedergelegt.
Gründe:
Grund für die Verlegung des ersten Prüfungsstichtages: Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 18.02.2025 ergangen. Die Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de ist auch bzgl. des zweiten Termins versehentlich unterblieben. Es mussten daher neue Fristen und ein neuer erster Prüfungsstichtag bestimmt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70d IN 128/24 Amtsgericht Köln, 18.02.2025
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 23.12.2024
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 128/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92275 eingetragenen GIMA Real Estate GmbH, Rauschgraben 16, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olav Schöningh, Sperlingsweg 31 , 50829 Köln
Geschäftszweig: ist die Erbringung von Dienstleistungen im Hinblick auf den Erwerb von Immobilien, der An- und Verkauf von Immobilien und die Durchführung von Bauträgertätigkeiten
ist am 19.12.2024, um 16:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln bestellt. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 128/24 Amtsgericht Köln, 19.12.2024
Sonstiges veröffentlicht am 25.02.2026
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 128/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92275 eingetragenen GIMA Real Estate GmbH, Graditzer Str. 33, 50735 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olav Schöningh, Rauschgraben 16, 50170 Kerpen
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92275 eingetragenen GIMA Real Estate GmbH, Graditzer Str. 33, 50735 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olav Schöningh, Rauschgraben 16, 50170 Kerpen Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln ergeht in Ergänzung des Eröffnungsbeschlusses vom 18.02.2025 und des Berichtigungsbeschlusses vom 13.08.2025 weiterer folgender Berichtigungsbeschluss:
- Der erste schriftliche Prüfungsstichtag vom 15.05.2025 bzw. 13.11.2025 wird verlegt auf den 07.04.2026.
- Die Frist für die Forderungsanmeldungen der Insolvenzgläubiger wird verlängert bis zum 06.03.2026.
- Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 07.04.2026.
- Im Übrigen verbleibt es bei dem Eröffnungsbeschluss vom 18.02.2025. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 07.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101 50939 Köln, Zimmer Nr.1219 niedergelegt. Gründe: Grund für die Verlegung des ersten Prüfungsstichtages: Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 18.02.2025 ergangen. Die Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de ist auch bzgl. des zweiten Termins versehentlich unterblieben. Es mussten daher neue Fristen und ein neuer erster Prüfungsstichtag bestimmt werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Köln, 05.01.2026 Amtsgericht Homann Rechtspfleger 70d IN 128/24 Amtsgericht Köln, 25.02.2026
Eröffnungen veröffentlicht am 26.01.2026
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 128/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 17655 eingetragenen GIMA Real Estate GmbH, Kobachstr. 3, 97353 Wiesentheid, frühere Anschrift: Rauschgraben 16, 50170 Kerpen,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Krzysztof Stanislav Mastalerz-Schnitzker,
Geschäftszweig: ist die Erbringung von Dienstleistungen im Hinblick auf den Erwerb von Immobilien, der An- und Verkauf von Immobilien und die Durchführung von Bauträgertätigkeiten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.02.2025, um 15:16 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln, Telefon: 0221 379 1780, Fax: 0221 379 178 22. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70d IN 128/24 Amtsgericht Köln, 18.02.2025