Fritz Brenner GmbH & Co. KG

Gericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 489/25
Eröffnungsdatum
01.12.2025
Handelsregister
Ingolstadt, HRA 1457

Eröffnungen veröffentlicht am 01.12.2025

IN 489/25 | In dem Verfahren über den Antrag d.

Fritz Brenner GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 25, 85080 Gaimersheim, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Fritz Brenner Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Brenner Fritz Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRA 1457

  • Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Industrielle Blech- und Metallverarbeitung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen |
  1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.12.2025 um 10.00 Uhr eröffnet.
  2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Ampferl Hubert Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg Telefon: +49(911)951285-0 Telefax: +49(911)951285-10 Email: advo@ra-dr-beck.de
  3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.01.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

  1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Montag, 23.02.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt

Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

  1. Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, 23.02.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

  2. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

  3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

  4. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern |Sparkasse Ingolstadt Eichstätt Rathausplatz 6, 85049 Ingolstadt Ansprechpartner: Matthias Schrönder

|AUDI AG Auto-Union-Str. 1, 85057 Ingolstadt Ansprechpartner: Julius Brock

|Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG Südliche Ringstraße 66, 85053 Ingolstadt Ansprechpartner: Timo Schmale

|Bundesagentur für Arbeit Galgenbergstr. 24, 90353 Regensburg Ansprechpartner: Henrike Janke-Wiener

  1. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

  1. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 09.10.2025 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen. Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 01.12.2025

Sonstiges veröffentlicht am 03.12.2025

| IN 489/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Fritz Brenner GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 25, 85080 Gaimersheim, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Fritz Brenner Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Brenner Fritz Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRA 1457

  • Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter am 02.12.2025 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 03.12.2025

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 10.10.2025

IN 489/25 | In dem Verfahren über den Antrag d.

Fritz Brenner GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 25, 85080 Gaimersheim, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Fritz Brenner Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Brenner Fritz Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRA 1457

  • Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss:
  1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 10.10.2025 um 08:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)951285-0, Telefax: +49(911)951285-10, Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 10.10.2025