Forty10 GmbH

Gericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 116/25
Eröffnungsdatum
04.06.2025
Handelsregister
Köln, HRB 108611

Eröffnungen veröffentlicht am 04.06.2025

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 116/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108611 eingetragenen Forty10 GmbH, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Grodowski, Am Coloneum 2, 50829 Köln und Herrn Peter Lauterbach, Am Coloneum 2, 50829 Köln

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte (nur m) Rödl & Partner, Kranhaus 1, Im Zolllhafen 18, 50678 Köln

Die Beschlüsse vom 01.06.2025 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Berichtigungsbeschluss vom 02.06.2025 werden gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es vollständig richtig wie folgt lautet: im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108611 eingetragenen Forty10 GmbH.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Köln, 03.06.2025 Amtsgericht

70k IN 116/25 Amtsgericht Köln, 04.06.2025