Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH
- Gericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 491/25
- Eröffnungsdatum
- 09.07.2025
- Handelsregister
- Bochum, HRB 8153
Eröffnungen veröffentlicht am 09.07.2025
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 491/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8153 eingetragenen Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH, Wittener Str. 142a, 58456 Witten, vertr. d. d. Gf.
werden die Beschlüsse vom 08.07.2025 (Vorläufiger Verwalter, Beweisbeschluss)gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum jeweils wie folgt lautet:
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8153 eingetragenen Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH, Wittener Str. 142a, 58456 Witten, vertr. d. d. Gf.
80 IN 491/25 Amtsgericht Bochum, 09.07.2025
Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 09.07.2025
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 491/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8153 eingetragenen Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH, Wittener Str. 142a, 58456 Witten, vertr. d. d. Gf.
ist am 08.07.2025, um 13:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Schaeferstraße 12, 44623 Herne bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 491/25 Amtsgericht Bochum, 08.07.2025