Finke Transporte Gevelsberg GmbH

Gericht
Hagen
Aktenzeichen
106 IN 8/25
Eröffnungsdatum
24.07.2025
Handelsregister
Hagen, HRB 9224

Abweisungen mangels Masse veröffentlicht am 14.07.2025

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 8/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9224 eingetragenen Finke Transporte Gevelsberg GmbH, Finkenstr. 29, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sarah Jaqueline Finke, Finkenstr. 29, 58285 Gevelsberg

Geschäftszweig: Der Transport von Waren aller Art.

ist der am 16.01.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 16.01.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 11.07.2025 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Hagen, 11.07.2025

Abweisungen mangels Masse veröffentlicht am 21.07.2025

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 8/25

Die Veröffentlichung vom 11.07.25 wird mit folgendem Beschluss für unwirksam erklärt.

In dem Insolvenzverfahren

Minijob-Zentrale, ., 45115 Essen

  • Gläubigerin -

gegen

die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9224 eingetragene Finke Transporte Gevelsberg GmbH, Finkenstr. 29, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sarah Jaqueline Finke,

  • Schuldnerin -

wird der Beschluss vom 11.07.2025 auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 17.07.2025 aufgehoben.

Gründe:

Der Beschluss vom 11.07.2025 war auf die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 17.07.2025 im Wege der Abhilfe aufzuheben, da die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 InsO nicht vorlagen.

Denn die Schuldnerin hat den angeforderten Kostenvorschuss in Höhe von 4.000,00 EUR am 03.07.2025 eingezahlt; die Zahlungsanzeige wurde am 10.07.2025 erstellt, gelangte jedoch erst am 15.07.2025 zur Gerichtsakte.

Hagen, 19.07.2025 Amtsgericht

Amtsgericht Hagen, 11.07.2025

Eröffnungen veröffentlicht am 24.07.2025

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 8/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9224 eingetragenen Finke Transporte Gevelsberg GmbH, Finkenstr. 29, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sarah Jaqueline Finke, Finkenstr. 29, 58285 Gevelsberg,

Geschäftszweig: Der Transport von Waren aller Art,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.07.2025, um 15:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Brüderstr. 4-6, 58285 Gevelsberg, Telefon: 02332/704148, Fax: 02332704149@fax.nrw.de. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 15.09.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

  • zur Person des Insolvenzverwalters,
  • zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
  • zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
  • zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
  • die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
  • zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
  • zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 01.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

106 IN 8/25 Hagen, 21.07.2025