estonteco GmbH

Gericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 154/25
Eröffnungsdatum
17.07.2025
Handelsregister
Cottbus, HRB 17093

Eröffnungen veröffentlicht am 17.07.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der estonteco GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 17093 CB), Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, eingetragener Sitz: Schönefeld, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Adrian Manger und Herrn Philipp Woitschach wurde am 16.07.2025, um 09:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Str. 8, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist Mittwoch, den 1. Oktober 2025 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 30. Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO). Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Hinweis: Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 16.07.2025 Az.: 63 IN 154/25

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 27.05.2025

In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der estonteco GmbH, HRB 17093 CB, Kienberger Allee 04, 12529 Schönefeld, vertreten durch die Geschäftsführer Adrian Manger und Philipp Woitschach, - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank Schelletter, Berlin -, ist heute am 27.05.2025, um 9:55 Uhr, Herr Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Str.08, 14467 Potsdam, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Amtsgericht Cottbus, 27.05.2025, 63 IN 154/25