EFE Holding Beteiligungsgesellschaft mbH

Gericht
Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 223/25
Eröffnungsdatum
13.01.2026
Handelsregister
Paderborn, HRB 14275

Eröffnungen veröffentlicht am 13.01.2026

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 223/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14275 eingetragenen EFE Holding Beteiligungsgesellschaft mbH, Anton-Böhlen-Str. 26, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gültekin Efe, Knöckling Straße 17 , 73432 Aalen und Herrn Yusuf Akyol, Geschwister-Schabel-Str 16, 73433 Aalen und Herrn Fatih Efe, Anton-Böhlen-Str. 26, 34414 Warburg

wird der Eröffnungsbeschluss vom 12.01.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, der 23.3.2026 ist.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn oder dem Landgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

97 IN 223/25 Amtsgericht Paderborn, 13.01.2026

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 23.10.2025

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 223/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14275 eingetragenen EFE Holding Beteiligungsgesellschaft mbH, Anton-Böhlen-Str. 26, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gültekin Efe, Knöckling Straße 17 , 73432 Aalen und Herrn Yusuf Akyol, Geschwister-Schabel-Str 16, 73433 Aalen und Herrn Fatih Efe, Anton-Böhlen-Str. 26, 34414 Warburg

ist am 23.10.2025, um 13:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Paderwall 13, 33102 Paderborn bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

97 IN 223/25 Amtsgericht Paderborn, 23.10.2025