EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH
- Gericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 402 IN 798/26
- Eröffnungsdatum
- 25.06.2026
- Handelsregister
- Leipzig, HRB 17361
Sonstiges veröffentlicht am 16.06.2026
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 798/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH, Lindenthaler Hauptstraße 145, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 17361 vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Oryan vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Pörner
ergeht am 09.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
Den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses wird für die Tätigkeit folgender Vorschuss für die Zahlung der anteiligen Prämie der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung für den Versicherungszeitraum 22.04.2026 bis 22.04.2027 antragsgemäß festgesetzt:
Vorschuss xxx EUR Auslagen xxx EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer xxx EUR Gesamtbetrag xxx EUR in Worten xxx EUR
Sonstiges veröffentlicht am 20.05.2026
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 798/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH, Lindenthaler Hauptstraße 145, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 17361 vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Oryan vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Pörner
- Dem vorläufigen Sachwalter wird ein Vorschuss auf die Auslagen für die Versicherungsprämie einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Versicherungszeitraum vom 22.04.2026 bis zum 22.04.2027 bei der ERGO Versicherungs-AG mit einer Versicherungssumme von 6.000.000 EUR wie folgt bewilligt:
Auslagen 3.993,40 € - in Worten: dreitausendneunhundertdreiundneunzig 40/100 €.
- Der Schuldnerin wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihr verwalteten Masse zur zweckmäßigen Bestimmung nach Ziff. 1 zu entnehmen.
Eröffnungen veröffentlicht am 25.06.2026
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 798/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EDL Anlagenbau Gesellschaft mbH, Lindenthaler Hauptstraße 145, 04158 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 17361 vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Oryan vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Pörner
ergeht am 25.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
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Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 25.06.2026 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
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Zum Sachwalter wird
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß Nonnenstraße 17 04229 Leipzig Telefon geschäftlich: 0341 2534760 Telefax: 0341 2534761 Email geschäftlich: leipzig@wallnerweiss.de
bestellt.
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Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen, ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
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Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 10.08.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
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Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
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Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Montag, 31.08.2026 13:00 Uhr Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
- Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
Bundesagentur für Arbeit vertreten d.d. Agentur für Arbeit Leipzig Georg-Schumann-Straße 150 04159 Leipzig
Prof. Hans Haarmeyer Kaisergartenstraße 38 71169 Mötzingen
Julius von Einsiedel c/o EDL Anlagenbau Gesellschaft mb Lindenthaler Hauptstraße 145 04158 Leipzig
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.